Unfall ohne eigene Schuld?
Unser Gutachten kostet Sie 0 €.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Die gegnerische Versicherung trägt sämtliche Kosten – und wir setzen Ihre Ansprüche durch: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen.
5,0 · 30 Google-Bewertungen
Nach einem Unfall entscheidet das Gutachten über Ihr Geld.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein neutrales, gerichtsverwertbares Gutachten, das den tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert. Anders als Kostenvoranschläge von Werkstätten berücksichtigen wir auch Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Folgeschäden.
Schadengutachten für einen VW Golf 8 R
Der Besitzer eines VW Golf 8 R wurde in einen unverschuldeten Unfall durch eine Vorfahrtsverletzung verwickelt. Der Kunde wollte Gewissheit über die ihm zustehenden Schadenpositionen, um nicht auf etwaigen Kosten sitzen zu bleiben.
Das unabhängige Schadengutachten ergab folgende Positionen:
- 7.800 € Reparaturkosten
- 1.500 € Wertminderung
- 59 € Nutzungsausfall pro Tag
- 25 € Unkostenpauschale
Ohne das Unfallgutachten wäre ein erheblicher Teil des Schadens unberücksichtigt geblieben. Der Kunde erhielt auf Grundlage des Gutachtens die volle Entschädigung von der gegnerischen Versicherung – schnell, rechtssicher und ohne eigene Kosten zu tragen.
Warum Sie einen unabhängigen Gutachter brauchen.
Schaden direkt online melden.
In 2 Minuten alle Daten erfasst, Fotos hochgeladen – wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem Vor-Ort-Termin. Keine Wartezeiten, keine Bürokratie.
Jetzt Schaden meldenWas kostet ein Kfz-Gutachten?
0 €
bei FremdverschuldenBei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten des Gutachtens. Keine Vorkasse, keine versteckten Gebühren – Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche.
Benötige ich überhaupt ein Gutachten?
Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Sachverständigengutachten. Hier sehen Sie auf einen Blick, wann sich der Aufwand lohnt – und wann ein einfacher Kostenvoranschlag reicht.
NEIN, wenn:
- Sie bewusst auf Ansprüche verzichten möchten – z. B. weil Sie einen geringen Schaden selbst tragen.
- Bagatellschaden – bei Reparaturkosten unter ca. 750 € reicht meist ein Kostenvoranschlag.
JA, wenn:
- Unverschuldeter Unfall mit Fremdverschulden – Sie haben Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten.
- Ansprüche vollumfänglich absichern – Beweissicherung, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen korrekt dokumentiert.
Tim & Marc Degen –
Ihr Team aus Weißenthurm.
Wir sind unabhängige Kfz-Sachverständige aus der Region Koblenz – Tim als BVSK-geprüfter Sachverständiger und Kfz-Meister, Marc als Karosserie- und Fahrzeugbau-Meister mit Porsche-Zertifizierung. Gemeinsam stehen wir dafür, dass Sie als Geschädigter alles bekommen, was Ihnen zusteht – gerichtsfest dokumentiert, ohne Kompromisse.
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall.
Viele Autofahrer kennen ihre Rechte nach einem unverschuldeten Autounfall nicht, verschenken dadurch Geld und bleiben auf Schadensersatzforderungen sitzen. Damit Ihnen das nicht passiert, hier die sechs wichtigsten Ansprüche im Überblick.
Freie Gutachterwahl
Sie bestimmen selbst, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Reparaturkosten
Keine Schätzung, keine versteckten Schäden – sondern eine kalkulatorische Schadensfeststellung nach Herstellervorgaben für eine sach- und fachgerechte Reparatur.
Wertminderung
Ausgleich des Wertverlusts, da Ihr Fahrzeug nun als „Unfallfahrzeug" gilt – auch nach fachgerechter Reparatur ist der Wiederverkaufswert geringer.
Nutzungsausfall
Ausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können – die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Tagessätzen.
Mietwagenkosten
Ersatzfahrzeug für den gesamten Zeitraum der Reparatur – die Mietwagenklasse richtet sich nach der Klasse Ihres beschädigten Fahrzeugs.
Anwalts- und Sachverständigenkosten
Auch Honorare für den Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht trägt die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall.
Die 5 Ws nach einem Verkehrsunfall.
Wer
ist beteiligt? Namen, Adressen, Versicherungen & Kennzeichen aller Beteiligten notieren.
Wo
ist es passiert? Genauen Ort, Straße, ggf. Hausnummer und Fahrtrichtung festhalten.
Wann
ist der Unfall geschehen? Datum & Uhrzeit exakt dokumentieren – auch Witterung notieren.
Was
ist passiert? Hergang stichpunktartig festhalten und am besten Fotos vom Schaden machen.
Wie
geht es weiter? Polizei – und uns als unabhängigen Sachverständigen anrufen.
In drei Schritten zum Haftpflichtgutachten.
Schaden melden
Online-Formular ausfüllen, anrufen oder per WhatsApp schreiben. Wir klären Ihre Situation und vereinbaren direkt einen Vor-Ort-Termin.
Antwort innerhalb 1 StundeBegutachtung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – an die Wunschadresse, in die Werkstatt oder zum Unfallort. Vollständige Schadensaufnahme, fotografische Dokumentation, Bewertung nach BVSK-Standard.
Vor-Ort-Service inklusiveGutachten & Abwicklung
Sie erhalten Ihr Gutachten digital und auf Wunsch in Papierform. Auf Anfrage versenden wir es direkt an die gegnerische Versicherung – Sie müssen sich um nichts kümmern.
2–3 WerktageWas Sie über das Haftpflichtgutachten wissen sollten.
Wer zahlt das Kfz-Haftpflichtgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die kompletten Kosten des Gutachtens – für Sie als Geschädigten entstehen keinerlei Kosten.
Das gilt unabhängig davon, wer den Gutachter beauftragt – Sie haben das Recht der freien Gutachterwahl. Anders verhält es sich bei selbstverschuldetem Unfall oder Kasko-Schäden – hier sind die Kosten teilweise oder ganz von Ihnen zu tragen.
Habe ich wirklich freie Gutachterwahl?
Ja, das ist durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Achten Sie auf sogenannte „Versicherungsgutachter" – deren Aufgabe ist nicht, Ihre Interessen zu vertreten, sondern die Kosten für die Versicherung zu minimieren.
Mit einem unabhängigen Sachverständigen sichern Sie sich, dass alle Schadenspositionen vollständig und korrekt erfasst werden.
Wie schnell können Sie vor Ort sein?
Bei einem akuten Schaden sind wir oft noch am selben Tag bei Ihnen – spätestens am Folgetag. Innerhalb der Region Koblenz / Neuwied und im Umkreis von 70 km kommen wir auf Wunsch direkt zu Ihnen, in die Werkstatt oder an den Unfallort.
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel 2–3 Werktage nach der Begutachtung.
Bekomme ich auch Geld für Wertminderung und Nutzungsausfall?
Ja – das sind beides separate, gesetzlich anerkannte Schadensersatzansprüche, die wir in unserem Gutachten dokumentieren.
Wertminderung entsteht, weil Ihr Fahrzeug nach dem Unfall offiziell als „Unfallwagen" gilt – auch nach fachgerechter Reparatur sinkt der Wiederverkaufswert. Nutzungsausfall ist eine Tagesentschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können – die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse.
Was passiert, wenn die Versicherung Forderungen kürzt?
Versicherer versuchen gerne, Positionen zu streichen oder zu reduzieren. Mit unserem detaillierten Gutachten haben Sie eine starke Grundlage in der Hand. Auf Wunsch koordinieren wir auch den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung.
Falls die Versicherung trotzdem mauert, empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – dessen Kosten werden bei unverschuldetem Unfall ebenfalls von der Gegenseite übernommen.
Was bei strittiger Schuldfrage?
Auch bei unklarer oder strittiger Schuldfrage erstellen wir Ihnen ein Gutachten – entweder im Auftrag eines Rechtsanwalts (beweissichernd) oder als Privatgutachten zur Klärung der Sachlage.
In diesem Fall können die Kosten zunächst von Ihnen zu tragen sein, werden aber bei späterer Klärung der Schuldfrage erstattet. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie ehrlich.
Welche Fahrzeuge begutachten Sie?
Wir erstellen Haftpflichtgutachten für sämtliche Fahrzeugarten: Pkw, Motorräder und Zweiräder, E-Bikes und Pedelecs, Nutzfahrzeuge und Transporter, Oldtimer und Youngtimer sowie Sonderfahrzeuge.
Besondere Expertise haben wir bei der Karosseriebewertung (Alu-Technik, Multi-Material-Bauweise) sowie bei Liebhaberfahrzeugen.
Wir sind für Sie da.
Anrufen, kurz schildern, Termin vereinbaren – oft sind wir noch am selben Tag bei Ihnen vor Ort. Beratung kostet nichts und ist unverbindlich.
Lieber per Mail? info@kfz-gutachter-degen.de